ANWALTSKANZLEI ANDREA KNEBEL
Kanzlei für
Arbeits- und Sozialrecht

Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Ettlingen

Ihr Recht im:
Arbeitsrecht · Sozialrecht

  • Beratung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Vertretung: Arbeits- und Sozialgerichte
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen!
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags an mögliche erhebliche negative sozialrechtliche Folgen wie Sperr- oder Ruhenszeiten denken. Lassen Sie sich daher lieber bereits vor Abschluss anwaltlich beraten!
Rechtsanwältin seit 1997
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2006
Fachanwältin für Sozialrecht seit 2010

Kanzlei

Seit 1997 an Ihrer Seite:
bundesweit.

Meine Kanzlei ist auf das Arbeitsrecht und ausgewählte Teilbereiche des Sozialrechts spezialisiert.

Ich berate und vertrete Arbeitgeber, Arbeitnehmer einschließlich leitender Angestellter, Betriebsräte, Einrichtungen der sozialen Wohlfahrtspflege und Bezieher von Sozialleistungen – außergerichtlich, vor den Arbeits- und Sozialgerichten sowie gegenüber den mit dem Arbeits- und Sozialrecht befassten Behörden.

Darüber hinaus habe ich mich auf die Vorsorgeplanung im medizinischen Bereich spezialisiert.

Leistungen

Drei Schwerpunkte, ein Ziel:
Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Arbeitsrecht

Rat, Unterstützung und Vertretung bei individual- und kollektivrechtlichen Problemstellungen, beispielsweise:

Kündigung und Kündigungsschutz Aufhebungs- und Abwicklungsverträge Arbeitsverträge Änderung von Arbeitsbedingungen Vergütung Arbeitsunfähigkeit Betriebliches Eingliederungsmanagement Abmahnung Zeugnis Urlaub Schwangerschaft und Elternzeit Schwerbehindertenarbeitsrecht Betriebsrat Betriebsvereinbarungen Interessenausgleich und Sozialplan Home-Office Kirchliches Arbeitsrecht

Sozialrecht

Vertretung in ausgewählten Teilbereichen des Sozialrechts — schwerpunktmäßig an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht:

nur in diesen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung:
Arbeitsförderung (SGB III) · Krankenversicherung (SGB V) · Rentenversicherung (SGB VI) · Unfallversicherung (SGB VII) · Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) und

nicht in diesen Bereichen:
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) [ehemals Bürgergeld / „Hartz 4“] · Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) · Pflegeversicherung (SGB XI) · Sozialhilfe (SGB XII) · Kindergeld (BKGG / EStG) · Wohngeld (WoGG) · Berufsausbildungsförderung (BAföG)

Vorsorgeplanung

Ich berate Sie und erstelle individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt folgende Dokumente:

Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem