Kostentransparenz — Anwaltskanzlei Andrea Knebel Ettlingen
Kosten
Transparenz bei den Kosten:
Was Sie wissen sollten.
Bitte beachten Sie:
Zur qualifizierten und seriösen Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen sind regelmäßig die Prüfung vorhandener Unterlagen und ein ausführliches Gespräch mit Ihnen notwendig.
Ich biete daher keine kostenlosen Ersteinschätzungen oder unverbindlichen Kurzauskünfte an. Meine Dienstleistung erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Mandats.
Grundlagen der Vergütung
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten.
Sobald mir ausreichende Informationen zu Ihrem Fall vorliegen, erkläre ich Ihnen, ob ich auf der Basis des RVG oder einer Vergütungsvereinbarung für Sie tätig werden kann.
Die Erstberatung erfolgt in jedem Fall auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Die Erstberatungsgebühr beträgt bei Verbrauchern mindestens EUR 250,00 und bei Nicht-Verbrauchern mindestens EUR 300,00. Die Gebühr kann — je nach Schwierigkeit und Umfang meiner Beratungstätigkeit — höher ausfallen als der zuvor genannte Mindestbetrag.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus den Gebühren und den Auslagen (z.B. Post- und Telekommunikationspauschale, Fahrtkosten, Tage- und Abwesenheitsgeld, Umsatzsteuer).
Als Auftraggeber sind Sie stets selbst Kostenschuldner — auch wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder einen Erstattungsanspruch gegen einen Dritten besitzen.
Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht Fest- oder Rahmengebühren vor. Rahmengebühren sind entweder gegenstandswertabhängig oder es werden ein Mindest- und Höchstbetrag vorgegeben.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berechnen sich die gesetzlichen Gebühren auf der Basis des Gegenstandswerts nach dem vorgesehenen Gebührensatz (Wertgebühren).
In sozialrechtlichen Angelegenheiten handelt es sich bei den gesetzlichen Gebühren in der Regel um Betragsrahmengebühren.
Vergütungsvereinbarungen
Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren grundsätzlich möglich. In gerichtlichen Verfahren darf die gesetzliche Vergütung nicht unterschritten werden.
Als Vergütungsvereinbarungen kommen u.a. in Betracht: Vereinbarung des Gegenstandswerts, eines Gebührensatzes, eines Betragsrahmens, eines Stundensatzes oder einer Pauschalvergütung.
Eine Vergütungsvereinbarung erfolgt stets schriftlich.
Rechtsschutzversicherung
Ihre Rechtsschutzversicherung ist nur nach Erteilung einer Deckungszusage verpflichtet, Ihnen die entstehenden Kosten zu erstatten. Es ist ratsam, die Deckungszusage bereits vor dem ersten Beratungsgespräch einzuholen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, besteht für Sie freie Anwaltswahl — unabhängig von etwaigen Empfehlungen Ihrer Versicherung.
Kostentragung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten besteht eine Sonderregelung: Beim Arbeitsgericht im Urteilsverfahren I. Instanz haben Sie auch im Fall eines erfolgreichen Ausgangs keinen Anspruch gegen Ihren Gegner auf Erstattung der Anwaltskosten.
Dieser Ausschluss gilt auch, wenn sich meine Tätigkeit auf die außergerichtliche Beratung oder Vertretung beschränkt.