Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht — Kompetenz Ettlingen
Fachanwalt
Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Nachgewiesene besondere Kompetenz.
Ein Fachanwalt ist ein spezialisierter Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als besondere Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts für dieses Rechtsgebiet führen darf.
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die Rechtsanwaltskammer hat der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Diese liegen dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelt und durch praktische Erfahrung im Beruf erworben wird.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss entsprechend der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:
- Individualarbeitsrecht
- Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
- Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Eltern, Schwerbehinderte, Jugendliche)
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts
- Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Grundzüge des Arbeitskampfrechts
- Grundzüge des Mitbestimmungsrechts
- Verfahrensrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Für den Fachanwalt für Sozialrecht schreibt die Fachanwaltsordnung vor, dass dieser u. a. in folgenden Bereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse nachgewiesen haben muss:
- Allgemeines Sozialrecht (SGB I)
- Verfahrensrecht (SGB X und SGG)
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (SGB III)
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Recht der Eingliederung von Menschen mit Behinderung (SGB IX)
Als Fachanwältin bin ich gemäß § 15 FAO verpflichtet, mich jährlich mit mindestens 15 Zeitstunden je Fachanwaltstitel fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Eine Übersicht meiner Fortbildungen finden Sie hier: