ANWALTSKANZLEI ANDREA KNEBEL
Kanzlei für
Arbeits- und Sozialrecht
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht · Fachanwältin für Sozialrecht · D - 76275 Ettlingen
Menü

Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht — Kompetenz Ettlingen

Fachanwalt

Was zeichnet einen Fachanwalt aus?
Nachgewiesene besondere Kompetenz.

Ein Fachanwalt ist ein spezialisierter Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als besondere Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts für dieses Rechtsgebiet führen darf.

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die Rechtsanwaltskammer hat der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Diese liegen dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelt und durch praktische Erfahrung im Beruf erworben wird.

Fachanwaltstitel seit 2006

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss entsprechend der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:

  • Individualarbeitsrecht
    • Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
    • Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
    • Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Eltern, Schwerbehinderte, Jugendliche)
    • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
    • Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts
  • Kollektives Arbeitsrecht
    • Tarifvertragsrecht
    • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
    • Grundzüge des Arbeitskampfrechts
    • Grundzüge des Mitbestimmungsrechts
  • Verfahrensrecht
Fachanwaltstitel seit 2010

Fachanwältin für Sozialrecht

Für den Fachanwalt für Sozialrecht schreibt die Fachanwaltsordnung vor, dass dieser in folgenden Bereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse nachgewiesen haben muss:

  • Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht
  • Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung)
  • Recht der Eingliederung Behinderter
  • Pflegeversicherung
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • Recht des Familienlastenausgleichs
  • Sozialhilferecht
  • Ausbildungsförderungsrecht

Als Fachanwältin bin ich gemäß § 15 FAO verpflichtet, mich jährlich mit mindestens 15 Zeitstunden je Fachanwaltstitel fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Eine Übersicht meiner Fortbildungen finden Sie hier: