Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss entsprechend der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:
- Individualarbeitsrecht
- Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Inhalt und Beendigung des Arbeits-und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
- Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Eltern, Schwerbehinderte, Jugendliche)
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts
- Grundzüge des Sozialversicherungsrechts
- Kollektives Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Personalvertretungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Grundzüge des Arbeitskampfrechts
- Grundzüge des Mitbestimmungsrechts
- Verfahrensrecht
Eine Übersicht über die Themen der von mir in den letzten Jahren absolvierten Fortbildungen finden Sie hier: